ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit uns für die Bestellung von Waren und Dienstleistungen in den Bereichen Werbetechnik. Für den Geschäftsverkehr mit X-REKLAME, Bereich Werbetechnik, im 85354 Freising, gelten die im Folgenden aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind auch ohne ausdrückliche Bezugnahme Bestandteil sämtlicher- auch zukünftiger-Vertragserklärungen, sei es, dass diese schriftlich, telegrafisch oder (fern-) mündlich abgegeben werden. Bei Vertragsabschluss gelten, die AGB zugleich für sämtliche zukünftigen Verträge der Parteien als vereinbart, ohne dass bei späteren Vertragsabschlüssen von Seiten von X-REKLAME auf die AGB hingewiesen werden muss. Vereinbarungen, die nach Vertrags-abschluss getroffen werden (Vertragsänderungen, -erweiterungen usw.) Sowie Abreden, die mit den Mitarbeitern von X-REKLAME getroffen werden, erlangen nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Mitarbeiter der X-REKLAME Wirksamkeit. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden gelten nur dann, wenn sie durch X-REKLAME ausdrücklich anerkannt werden. Sie sind also auch in den Fällen als abgelehnt anzusehen, in denen den AGB des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird.
§ 1. ANGEBOTESerienanfertigung:Angebote, die sich auf serienmäßige Fabrikate beziehen, gelten als verbindlich, soweit im Angebot selbst keine Einschränkung gemacht wird. Sonderanfertigung:Bei Angeboten, die auf Grund allgemeiner Angaben oder Skizzen ausgearbeitet werden sind die darin gemachten Angaben über Preise, Maße, Gewichte, Beleuchtungsstärke, Stromverbrauch usw. nur als annähernd und freibleibend anzusehen. Die endgültigen Feststellung können erst bei Vorliegen einer 1:1 Zeichnung bzw. Nach Auftrags-ausführung getroffen werden. Nebenreden müssen von X-REKLAME schriftlich bestätigt werden. Unterlagen:wie Kostenanschläge, Zeichnungen, Schaltschema, Entwürfe usw. bleiben Eigentum von X-REKLAME, das Urheberrecht wird ausdrücklich vorbehalten, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen oder wenn eine Auftragserteilung nicht erfolgt, zurückzugeben. An Angebote, die besonders ausgearbeitet werden, hält sich X-REKLAME, soweit nicht vereinbart ist, 6 Wochen vom Ausstellungsdatum an gebunden. § 2. BESTELLUNGENAufträge gelten als angenommen, wenn sie von X-REKLAME ausdrücklich bestätigt sind. Die Einholung der baupolizeilichen oder sonstigen Genehmigungen ist Sache des Bestellers. Bestellungen können vom Besteller nach Auftragsbestätigung nicht mehr rückgängig gemacht werden, nachträgliche Auftragsabänderungen und die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. § 3. LIEFERFRISTDie Lieferfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Bestellung in allen Punkten geklärt ist bzw. nach Genehmigung der Zeichnung durch den Besteller und nach Vorliegen der Baugenehmigung. Die angegebene Lieferfrist ist stets unverbindlich, soweit nicht ausdrückliche Bestätigung erfolgt. Höhere Gewalt im landläufigen Sinne entbindet von der Einhaltung der Lieferfrist. X-REKLAME ist berechtigt, in diesem Falle ganz oder teilweise von der Lieferung zurückzutreten, ohne schadensersatzpflichtig zu werden. Schadenersatzansprüche des Bestellers für verzögerte Lieferung sowie Verzugsstrafen oder andere Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung sind ausgeschlossen. Unverschuldete Verzögerungen in der Lieferung berechtigen den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrage. § 4. LIEFERUNG UND VERSANDDie Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Adresse. Der Versand wird mangels besonderer Anweisungen nach dem Ermessen von X-REKLAME vorgenommen. Teillieferungen sind zulässig. Die Lieferung erfolgt ab Unternehmen oder Lager auf Rechnung oder per Nachnahmeund Gefahr des Bestellers. Leuchtröhren jeder Art (auch Ersatzsysteme) werden gegen eine Prämie von 9% des Bruttowertes gegen Bruch und Transportschäden zu Lasten des Bestellers versichert, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist. § 5. VERPACKUNGSpezialkisten werden in Rechnung gestellt und frachtfreier Rücksendung in gutem Zustand innerhalb 4 Wochen mit 2/3 des berechneten Wertes gutgeschrieben. Postkartons, Verschläge und sonstige Verpackung werden ortsüblich preiswert berechnet und nicht zurückgenommen. § 6. MONTAGEDie Montage gelieferter Anlagen erfolgt im Stundenlohn zu den für den Sitz von X-REKLAME ortsüblichen Preisen. Soweit für dieMontage ein Gerüst notwendig ist, erstellt dies der Besteller auf eigene Kosten. Evtl. notwendige Hub- oder Kranwagen werden gesondertberechnet. Den Monteuren ist ein geeigneter abschließbarer Raum zur Unterbringung der Geräte und Werkzeuge zur Verfügung zu stellen,sowie die Beschaffung von Wohnmöglichkeiten sorge zu tragen. § 7. ZAHLUNGSBEDINGUNGENZahlungen sind zu leisten, falls nicht anders vereinbart: Rechnungsbeträge unter 200,00 Euro sofort netto. § 8. EIGENTUMSVORBEHALTAlle gelieferten Teile und Beschriftungen bleiben bis zur restlosen Bezahlung - bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Scheckoder Wechseleinlösung - Eigentum von X-REKLAME. Bei Weiterverkauf im ordentlichen Geschäftsverkehr durch Wiederverkäufer geht die daraus entstehende Forderung in das Eigentum von X-REKLAME über, ohne dass es einer besonderen Erklärung bedarf. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer verpflichtet, auf Anforderung die Adresse seines Schuldners und die Höhe der betreffenden Forderungen bekanntzugeben. Etwaige Kosten für Interventionen oder Inkasso trägt der Besteller. Bei Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten oder Zahlungseinstellung des Bestellers ist REKLAME-DURMAZ berechtigt, die sofortige Herausgabe des gelieferten Produktes zu verlangen, dieses bestmöglich zu verwerten und die Differenz zwischen Erlös und tatsächlichen Preis als Schadenersatz zu fordern. § 9. HAFTUNG FÜR MÄNGELX-REKLAME gewährleistet; dass die von ihr selbst hergestellten Produkte frei von Material- und Fabrikationsmängel sind. Die Gewährleistung beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Tage der Lieferung bzw. Beendigung der Montage. Soweit Zulieferer von X-REKLAME für Materialien, Produkten, Geräten oder Installationseinrichtungen eine Garantie gewähren oder besondere Haftungsverpflichtungen übernehmen, tritt X-REKLAME die hieraus folgenden Ansprüche an den Besteller ab. Wenn Zulieferer Haftungseinschränkungen zur Bedingung machen, gelten diese Einschränkung auch gegenüber dem Besteller. Eventuelle dabei entstehende Nebenkosten, wie Transportgebühren, Montage oder Kosten für Montagemittel gehen zu Lasten des Bestellers. Die Gewährleistung beschränkt sich zunächst auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl der X-REKLAME. Nur wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann, eine Ersatzlieferung keinen Erfolg hat und weitere Nachbesserungsversuche entweder für den Besteller unzumutbar sind oder X-REKLAME weitere Nachbesserungen ablehnt, kann der Besteller nach seiner Wahl Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, insbesondere Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit, positiver Forderverletzung, Mangelfolgeschaden, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handel von X-REKLAME oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Ebenso wie beanstandete Teile spesenfrei zurückzusenden sind, gehen Demontage-, Montage und sonstige Kosten mit Ausnahme der tatsächlichen Nachbesserungskosten bzw. Ersatzlieferungskosten zu Lasten des Bestellers. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von X-REKLAME sowie übliche Betriebs- oder Wartungsarbeiten nicht befolgt bzw. ausgeführt, Änderungen an den gelieferten Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung bzw. Garantie. Für Schäden infolge unrichtiger Spannungsangaben, Netzstörungen oder wunschgemäßen Einbau durch werksfremde Monteure wird Ersatz nur gegen Berechnung geliefert. X-REKLAME übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf bauseits hergestellte Fundamente und Unterkonstruktion zurückzuführen sind; dies gilt insbesondere bei Dachdurchbrüchen. Kleine Unregelmäßigkeiten der Produkte und geringe Abweichung in den Farben, die bei der Eigenart der Herstellung vorkommen können, berechtigen nicht zu Abzügen oder zur Annahmeverweigerung. Mängelrügen sind sofort, spätestens innerhalb 10 Tagen nach Lieferung/Montage zu melden. X-REKLAME ist berechtigt, die Richtigkeit von Garantieansprüchen durch eigene Fachingenieure oder Monteure nachprüfen zu lassen. Stellt sich dabei heraus, dass ein Garantieanspruch nicht vorliegt, so gehen die Kosten der Überprüfung zu Lasten des Bestellers. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er sämtliche für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte innehält bzw. abgelöst hat. Er übernimmt hierfür die volle Haftung und stellt X-REKLAME von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wettbewerbs- und urheberrechtlicher Art, frei. Das Urheberrecht an vom X-REKLAME hergestellten Entwürfen, Designs, Skizzen u.a. steht diesem in vollem Umfangalleine zu. § 10. GERICHTSSTANDGerichtsstand ist der Sitz von X-REKLAME (Amtsgericht Freising), soweit der Besteller Kaufmann oder Privatkunde ist. § 11. ERFÜLLUNGSORTErfüllungsort ist 85354 Freising. § 12. ALLGEMEINESSollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ersatzweise können auch die Bestimmungen von X-REKLAME herangezogen werden.
Fischergasse 25D-85354 FreisingTel.: 081 61 / 533 57 30Fax: 081 61 / 533 57 31Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.USt.ID Nr: DE265215825Postbank HannoverBLZ: 25010030KONTO: 791567300Der Entwurf ist Eigentum der X-REKLAME.Vervielfältigung und Weitergabe ist untersagt(Urheberrecht § 2 UrhG, § 25 WzG,§ 1 UWG und § 985 ff BGB).
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